Barrierefreiheit im Verein

BarrierefreiBarrierefreiheit bezeichnet eine Gestaltung der baulichen Umwelt sowie von Informationsangeboten, Kommunikation usw. dergestalt, dass sie auch von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne zusätzliche Hilfen genutzt und wahrgenommen werden können. Und das ist natürlich auch in Deinem Verein wichtig! Doch was musst Du dazu wissen und was bedeutet Barrierefrei auch praktisch?

Die obige Definition aus Wikipedia, erläutert was Barrierefreiheit bedeutet. Wikipedia erläutert ebenfalls, dass außerhalb Deutschlands damit eine einfache Zugänglichkeit gemeint ist. Der hier bislang häufig genutzte Begriff „Behindertengerecht“ ist nicht mehr zeitgemäß, da dies nicht nötiger weise eine umfassende Zugänglichkeit und Benutzbarkeit für alle Menschen einbezieht. Praktisch bedeutet dies, dass nicht nur Behinderte einen leichten Zugang haben sollen, sondern auch ältere Menschen mit Rollatoren oder auch Familien mit Kinderwagen. Der demografische Wandel befördert dies noch, da zum Beispiel die Zahl der über 80 Jährigen bis zum Jahre 2050 von 4 auf 10 Millionen Menschen in Deutschland steigen wird.

Dazu gibt es natürlich auch gesetzliche Regelungen. Im Behinderten Gleichstellungsgesetz (BGG) heißt es in §4: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“

Aber auch die Landesbauordnungen, das Personenbeförderungsgesetz und das Bundesfernstraßengesetz enthalten weitere Regelungen, um ein paar Beispiele zu nennen. Gestützt wird dieses auch durch Normen für die Gestaltung barrierefreier Produkte, Leitlinien und einer UN-Konvention.

Barrierefrei
Barrierefreiheit im Verein

Wie verhält es sich mit barrierefreien Bauten und Anlagen?

Ein wichtiger Punkt für Barrierefreiheit ist natürlich das barrierefreie Bauen. Die DIN-Norm 18040 regelt in Teil 1 das barrierefreie Bauen von öffentlich zugänglichen Gebäuden. Der Teil 2 behandelt das Thema barrierefreies Bauen und die notwendigen Planungsgrundlagen von Wohnungen. Im Teil 3 geht es dann um barrierefreies Bauen öffentlicher Verkehrs- und Freiräume.

In den Normen sind nicht nur Maßnahmen, sondern auch Ziele formuliert. Dieses soll erreichen, dass nicht nur einzelne Anforderungen der Normen erfüllt werden, sondern das Ganze dann auch praktisch nutzbar ist. Teilweise sind diese Normen in den einzelnen Bundesländern als technische Bauvorschriften eingeführt, so dass sie baurechtlich auch zwingend sind.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat stellt hier als Publikation den „Leitfaden Barrierefreies Bauen“ bereit, in dem viele weitere Details zu finden sind.

Was umfasst Barrierefreiheit, zum Beispiel im Haushalt?

Um Barrierefreiheit in Gebäuden, Räumen und Haushalten umzusetzen, sind einige Aspekte zu berücksichtigen. Hierzu ist es notwendig, Erreichbarkeit und Zugang zu gewährleisten. Dies umfasst den Zugang in Häuser und Wohnungen. Dabei müssen ausreichend Bewegungsflächen vorhanden sein und Bedienelemente wie Türgriffe, Fenstergriffe und Lichtschalter müssen erreichbar sein. Sanitärräume und Küchen müssen eigenständig nutzbar sein.

Aber auch die Lebensqualität spielt eine Rolle, in dem Balkone und Fenster so gestaltet werden, das „Blickbeziehungen“ möglich sind. Natürlich muss auch die Sicherheit im Alltag und im Evakuierungsfall gewährleistet sein.

Diese Maßnahmen sollen die Selbstständigkeit und Zufriedenheit der Nutzer erhöhen und somit auch bei der Reduzierung von Sozialkosten helfen.

"Kapital läßt sich beschaffen, Fabriken kann man bauen, Menschen muß man gewinnen."
Hans Christoph von Rohr

Was Du zu barrierefreier Information und Kommunikation wissen musst?

Barrierefreiheit ist nicht nur in der Nutzung von Gebäuden und Anlagen notwendig, sondern auch in der Kommunikation und Information. Doch was ist damit gemeint? Dieses beginnt bei einfacher und leichter Sprache und umfasst auch deutliche gut hörbare Sprache. Ebenfalls gehört die Nutzung von Hörbüchern und Brailleschrift (Blindenschrift) dazu. Es meint aber ebenso die Nutzung von Gebärdensprachen und Untertiteln, wie auch von weiteren unterstützenden Leistungen und Hilfsmitteln.

In der heutigen Zeit ist es natürlich wichtig, auch an barrierefreies Arbeiten mit dem Computer zu denken. Dazu ist es wichtig das Internet barrierefrei zu gestalten, wie aber auch die Bedienung von Computern und vergleichbaren technischen Geräten für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Dazu müssen diese Geräte zum einen entsprechend technisch erweitert sein (Screenreader, Brailledisplay, Augensteuerung usw.), aber auch das Informationsangebot muss für solche Technologien entsprechend nutzbar aufbereitet und bereit gestellt werden.

Weiterzudenken ist hier ebenfalls in Richtung mobiler Geräte, wie Smartphones, bis hin zur Nutzung von barrierefreier Werbung zur Erreichung der nutzenden Zielgruppe.

Und zu guter Letzt sollten natürlich auch Automaten so gut es geht barrierefrei sein!

Woran muss bei der Barrierefreiheit noch gedacht werden?

Barrierefreiheit sollte in der allgemein üblichen Weise nutzbar sein. Wenn Menschen mit Rollstühlen auf den Hintereingang verwiesen werden, während alle anderen vorne durchgehen können, dann ist die Barrierefreiheit nicht in der allgemein üblichen Weise gewährleistet.

Gleichzeitig sollten die Dinge für Menschen mit Behinderungen auch ohne besondere Erschwernis nutzbar sein. Dies bedeutet ohne komplizierte Vorkehrungen und ohne vorige Beantragung oder Anmeldung.

Und natürlich sollte für die Nutzung eine Lösung gewählt werden, die auch ohne Fremde Hilfe nutzbar ist. Ist letzteres aufgrund der Art des Angebotes nicht möglich, dann gilt es nur als Barrierefrei, wenn der Anbieter die notwendige Hilfe bereit stellt oder der oder die Betroffene Hilfsmittel oder Assistenzpersonen mitbringen und einsetzen darf.

Tun Sie etwas
Tun Sie gelegentlich etwas, womit Sie weniger oder gar nichts verdienen. Es zahlt sich aus.

Gibt es bei Barrierefreiheit auch Grenzen?

Aufgrund der Vielfalt an Behinderungen kann Barrierefreiheit hier als Ideal verstanden werden, dem man sich möglichst weit annähert. Nicht alle Leistungseinschränkungen können durch technische Maßnahmen kompensiert werden. Auch können hier natürlich Widersprüche zu anderen Zielen und Idealen entstehen, die gepflegt werden sollen. Die Natur tut zum Beispiel Hindernisse auf, die bei naturnaher Gestaltung oder Belassung nicht komplett kompensiert werden können um eben diese Natur zu erhalten.

Was bedeutet das Thema Barrierefreiheit für Deinen Verein?

Im Verein arbeitet ihr für das Allgemeinwohl und seid Gemeinnützig tätig. Dies bedeutet auch das Euer Verein hier für möglichst viele Interessierte, Nutzer und potenzielle Mitglieder zugänglich sein soll.

Somit ist das Thema Barrierefreiheit bei Neubauten und Neugestaltungen zu berücksichtigen, wie auch bei Renovierungsmaßnahmen und Umgestaltungen. Umso älter die Gebäude und Anlagen sind, umso länger hier keine Optimierungen diesbezüglich stattgefunden haben, desto mehr kann hier für die allgemeine Zugänglichkeit und Nutzbarkeit erreicht werden. Ggf. können hier auch entsprechende Fördermittel genutzt werden.

Vom Zugang, der Nutzbarkeit von Bauten und Anlagen, Sanitätsräumen und dergleichen bis hin zu Bewegungsräumen, Türen, Fenstern und Lichtschaltern kann einiges an Barrierefreiheit erreicht werden.

Im Weiteren solltet ihr Euer Informations- und Kommunikationsangebot in den Blick nehmen. Inwieweit ist es barrierefrei? Kann es durch weitere Technik und Hilfsmittel für einen größeren Personenkreis zugänglich gemacht werden? Seid ihr auf dem neuesten technischen Stand und nutzt beispielsweise Software, die Barrierefreiheit gleich im Bauch hat und automatisch umsetzt und dieses weitestmöglich sicherstellt?

Auch könnte das Thema barrierefreies Reisen in Eurem Verein eine Rolle spielen und ganz wichtig, natürlich auch das Thema barrierefreie Freizeitangebote.

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit gibt konkrete Praxishilfen, wie zum Beispiel alle wichtigen Links zum Thema Gebäude oder auch eine Checkliste zur Planung von barrierefreien Veranstaltungen.

Wie immer sind Eure Ideen und hilfreiche oder informative Kommentare zu diesem Thema willkommen!

Zum Schluss ein paar passende Buchempfehlungen, diesmal zum Thema Barrierefrei:

Barrierefrei bauenDas „Praxisbuch Barrierefreies Bauen: Planung, Umsetzung, Finanzierung, Recht“ bietet Architekten, Ingenieuren und Bauherren aktuelle Informationen zu planerischen, technischen sowie zu den finanziellen und rechtlichen Aspekten des barrierefreien Bauens. Planer, Bauherren und Bauausführende brauchen Sicherheit bezüglich der Planungsvorgaben, Ideen und Praxistipps bezüglich praktischer Umsetzungen und aktuelle Informationen rund um das barrierefreie Bauen.

Barrierefrei planenGebäude werden nicht nur für den Durchschnittsbürger konzipiert – sie bieten eine schützende Hülle für alle Menschen. „Basics Barrierefrei Planen“ schafft ein Verständnis für die besonderen Anforderungen, die Geh- und Sehbehinderte, betagte Menschen oder auch Kinder an die Nutzung eines Gebäudes stellen. Es zeigt Möglichkeiten der Konzeption von Gebäuden und deren Räumen für die kollektive Nutzung auf.

Barrierefreies BauenBarrierefreies Bauen im Bild: Visualisierung der Anforderungen nach DIN 18040-1 (Beuth Praxis)“ kommentiert die DIN 18040-1 und stellt nachvollziehbar in Text und Bild dar, wie Menschen mit besonderen Bedürfnissen sich öffentlich zugängliche Gebäude erschließen und diese sicher nutzen. Der Originaltext der DIN 18040-1 ist im Werk enthalten. Exemplarische Fotos, Bildsequenzen, Videos und erläuternde Grafiken, die die Sachverhalte der Norm verständlich und nachvollziehbar darstellen, stehen kostenlos begleitend zum Download zur Verfügung.


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