Corona: Vereine in der Krise

Verein: Corona VirusDie Corona Krise hat unser Land und auch das Vereinsleben fest in ihrer Hand. Mit dem kompletten Alltag sind auch unserer Vereine stark betroffen. Das Einfrieren von Vereinsalltag und Vereinsleben wirft für Mitglieder und Vorstände viele Fragen auf. Auf einige der damit verbundenen Schwierigkeiten und Probleme geht dieser Artikel ein.

Was ist wenn Mitgliederversammlungen nicht durchgeführt werden können? Was ist wenn Vorstände nicht neu oder wiedergewählt werden können? Wie kann man noch Beschlüsse fassen? Was ist mit Zuschüssen oder Ausfallgeldern zur Krisenbewältigung? Kann eine Verein oder Verband Kurzarbeitergeld nutzen? Was ist mit den Mitgliedsbeiträgen während dieser Zeit? Was kannst Du noch tun um Deinen Verein finanziell zu schützen? Mit der Corona-Krise kommen viele Fragen wie diese auf die Vereinsvorstände zu. Schauen wir also einmal welche Antworten es darauf bereits gibt.

Was ist wenn die Versammlung aus wichtigem Grund verschoben werden muss?

Wenn ihr in Zeiten von Corona die Versammlung zum Schutze der Mitglieder im Verein (Fürsorgepflicht) verschieben müsst, kann euch das eigentlich keiner negativ auslegen. Bei einem solch wichtigen Grund, wie auch bei Erkrankung der Vorstandsmitglieder, liegt dies dann in eurem Ermessen. Üblicherweise entsteht dem Verein daraus ja auch kein Schaden.

Die Verschiebung der Mitgliederversammlung hat dann auf dem selben Wege zu erfolgen wie die Einladung. Und diesen Weg schreibt euch ja die Satzung vor. Sollte die Einladung noch gar nicht erfolgt sein, kann sie einfach zu einem späteren Zeitpunkt rausgehen. Die neuerliche Einladung hat dann natürlich wieder satzungsgemäß zu erfolgen (siehe auch „Grundsätzliches: Die Mitgliederversammlung„).

Die Bundesregierung hat in der Krise ein Maßnahmenpaket beschlossen, das unter anderem einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht als Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen vorsieht. Der Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz inzwischen verabschiedet. Für Vereine und Stiftungen enthält der §5 dieses Gesetzes ein paar Änderungen, die die Vereinsorganisation erleichtern sollen.

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Corona: Vereine in der Krise

Das Gesetz tritt mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft und gilt lediglich für das Jahr 2020 (mittlerweile wurde es 31.12.2021 verlängert). Danach sind wieder die alten Regelungen in Kraft (siehe auch Vereinsmeier-Artikel „BGB: Wichtige Paragraphen für Vereine„).

Wie verhält es sich wenn die Vorstände nicht neu gewählt werden?

Üblicherweise werden die Jahreshauptversammlungen der Vereine mit den Vorstandswahlen kombiniert. Diese Mitgliederversammlungen können aber nun nicht mehr zusammentreten. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie legt hier fest, das Vorstandsmitglieder eines Vereins oder einer Stiftung auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zu ihrer Abberufung oder bis zur Bestellung eines Nachfolgers im Amt bleiben. So bleiben Vereine handlungsfähig, auch wenn die Amtszeiten von Vorständen abgelaufen sind.

Wie geht man mit Sitzungen und Versammlungen um, wenn Vorstände und Mitglieder dafür nicht physisch zusammenkommen können?

Hier sieht das Gesetz vor, auch wenn Satzungen und Geschäftsordnungen dieses nicht beinhalten, das Versammlungen und Sitzungen ohne physische Anwesenheit durchgeführt werden können. Dies ermöglicht es, diese per Telefon, Videotechnologie oder der Computertechnik zu organisieren. Eine Teilnahme und die Wahrnehmung von Rechten durch die Mitglieder wird so auch ohne körperliche Anwesenheit ermöglicht. Kommuniziert wird dann elektronisch.

Die Möglichkeit einer Stimmabgabe vorab wird ebenfalls eingeräumt. Dies ermöglicht es Euch, solche Sitzungen und Versammlungen durchzuführen und abzustimmen, auch wenn selbst nicht alle virtuell dran teilnehmen können. Das Ganze kann vorab schriftlich erfolgen, so das gemischte Beschlussfassungen damit möglich sind.

Wie können in der Krise Beschlüsse erwirkt werden?

Die dritte durch das Gesetz ermöglichte Regelung betrifft das Fassen von Beschlüssen. Diese können damit auch im Umlaufverfahren erfolgen. Damit reicht es aus, das alle Mitglieder an der Beschlussfassung mittels Umlaufverfahren beteiligt werden. Die Hälfte der Mitglieder müssen bis zur gesetzten Frist in Textform teilnehmen (Brief, Email, SMS, WhatsApp, etc.). Dazu muss der Beschluss dann mit der erforderlichen Mehrheit erfolgen.

Beschlüsse können nun auch in Abwesenheit gefasst werden. Wenn einzelne Personen verhindert sind, wird das Umlaufverfahren damit dann natürlich auch nicht mehr blockiert.

Wie verhält es sich mit Ausfallgeldern oder Zuschüssen für Vereine um die Corona-Krise zu meistern?

Bei den Vereinen fällt der Vereinsalltag aus und größere Veranstaltungen können ebenfalls nicht durchgeführt werden. Gleichzeitig laufen Kosten weiter. Auch hauptberuflichen Trainern brechen beispielsweise die Einnahmen weg. Hier solltet ihr unbedingt einmal schauen, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten ihr Euch erschließen könnt. Die Verbände, wie auch die Länder, können hier gute Anlaufpunkte für Vereine sein. Der Landessportbund in NRW bietet hier eine Möglichkeit, um ein Beispiel zu nennen: „Antragstellung auf NRW-Soforthilfe 2020„. Selbstständige Übungsleiter prüfen die entsprechende Soforthilfe für Solo-Selbstständige.

Übersichten zu Fördergelder für Vereine gibt es hier: Fördermöglichkeiten Deutschland und Fördermöglichkeiten Österreich

Ist Kurzarbeit auch ein Instrument für Vereine?

Kurzarbeit ist in der Krise ein Instrument für Unternehmen. Da stellt sich natürlich die Frage, inwieweit diese auch Vereine und Verbände nutzten können? Der Deutsche Fußball-Bund hat hierzu ein Merkblatt („Kurzarbeit in Vereinen und Verbänden„) bereit gestellt. Dieses geht darauf ein, was hier Sinn macht und was nicht. Die Voraussetzungen werden dort durch einen Rechtsanwalt dargestellt und Missverständnissen vorgebeugt.

Wie wirkt sich die Corona-Krise auf Euren Vereinszweck, den Sportbetrieb oder auf die eigentliche Vereinsarbeit aus?

Auch hier empfiehlt sich wieder ein Blick auf die von den Verbänden bereitgestellten Informationen. Auch der Deutsche Fußball-Bund, um das Beispiel noch einmal zu bemühen, hat alle „Auswirkungen auf den Fußball“ übersichtlich auf Fußball.de dargestellt. Gleichzeitig gibt es dort alle Links zu den Landesverbänden, die weitere Informationen zur Verfügung stellen. Schaut doch einmal bei Eurem Verband vorbei!

Wie verhält sich das mit den Mitgliedsbeiträgen während der Corona-Krise?

Vereine können ihren Sport nicht anbieten, Theater sind geschlossen und auch so manche Bahnfahrt ist nicht mehr möglich. Auch wenn beispielsweise das Fitnessstudio geschlossen ist und es somit dort eine „Vertragsstörung“ gibt, verhält es sich bei Vereinen anders. Ein Beitrag von hr1 („Vereinsgebühr, Fitnessstudio-Beitrag, Bahn-Card etc.„) und auch die ein oder andere Verbandsseite stellt es gegenüber Mitgliedern folgendermaßen dar:

„Ihren Mitgliedsbeitrag im Verein müssen Sie in vollem Umfang weiterhin bezahlen. Mitglieder haben bei Aussetzung des sonst stattfindenden Angebots von Vereinen keinen Anspruch auf Erstattung des Beitrages, wenn aufgrund des Coronavirus derzeit das Angebot nicht stattfinden kann. Ebenso entsteht aus dieser Situation auch kein außerordentliches Kündigungsrecht. Denn in der Regel ist der Mitgliedsbeitrag an einen Verein nicht an konkrete Nutzungen gebunden, sondern ist – wie der Name schon sagt – ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“. Als Mitglieder sind Sie vielmehr Teil des Vereins und nehmen keine Dienstleistung in Anspruch. Der Beitrag stellt also nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern dient dazu, den Vereinszweck zu verwirklichen. Mit den Kosten für ein Fitnessstudio, Flug- oder Konzertticket, die bei Ausfall zu erstatten sind, lässt sich ein Vereinsmitgliedsbeitrag daher nicht vergleichen. “

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Was kannst Du noch tun um Deinen Verein finanziell zu schützen?

Auch ein Verein ist in einigen Themen, je nach Vereinsaktivitäten und Organisation, einem Unternehmen oder Selbstständigen nicht so unähnlich. Und auch die haben einige Maßnahmen um die Unternehmensfinanzen in schwierigen Situationen zu stärken, von denen sich Vereine sicherlich was abschauen können. Hier nun ein paar Punkte vom Unternehmerkanal (unternehmerkanal.de), auf die auch Vereine achten sollten:

1. Überblick verschaffen
2. Liquidität sichern
> Geldabfluss verringern
>> Finanzamt – Stundungen & Steuervorauszahlungen
>> Sozialabgaben
>> Unnötige Kosten vermeiden
> Geldzufluss stabilisieren
>> Kommunikation mit Kunden, Lieferanten & Partnern
>> Offene Forderungen sichern
3. Rechtzeitig Finanzierungsoptionen schaffen
> Kreditlinie für kleine Unternehmen
> Überbrückungskredite > Kreditvergabe durch KfW Bank
> Kurzarbeitergeld
4. Entschädigungsanspruch prüfen
5. Soforthilfen der Regierung & Bundesländer (oder auch Verbände)

Die oben aufgeführten Punkte werden auf dem Unternehmerkanal noch einmal im Detail erläutert. Sicherlich ist da auch etwas dabei, was Deinem Verein helfen kann, gerade in den Bereichen wo ihr recht unternehmerisch handelt.

Und auch da solltet Ihr natürlich auch überlegen, welche Möglichkeiten es für den Verein gibt sich neue Einnahmequellen zu erschließen. Könnt Ihr ein virtuelles Angebot aufbauen? Eine Dienstleistung über das Internet erbringen? Den Mitgliedern oder Kunden etwas für Zuhause anbieten? Diese und ähnliche Möglichkeiten solltet ihr auch einmal durchdenken.

Apropos, zum Thema Spenden sammeln gibt es noch ein aktuelle Möglichkeit das ein oder andere kleine Projekt trotz Corona zu ermöglichen. Lest dazu einfach „Fundraising Aktion für Vereine“ oder hört die Podcastfolge 53 mit dem Titel „Spenden: Fundraising mit Fundmate„.

"Nichts spornt mich mehr an als die drei Worte: Das geht nicht. Wenn ich das höre, tue ich alles, um das Unmögliche möglich zu machen."
Harald Zindler

In der nächsten Zeit wird es zu all diesen Themen auch noch die ein oder anderen Neuigkeiten geben, oder vielleicht auch zu einem Gerichtsurteil kommen, welches rechtlich einige der Themen dann weiter beleuchtet. Das wird dann die Zeit nach der Krise zeigen.

Solltest Du weiterführende Informationen für die Leser oder auch wertvolle Links dazu für Vereine haben, poste die gerne in den Kommentaren!

Zu schmökern gibt es natürlich auch einige Empfehlungen für Dich, wenn Du grundsätzlich etwas mehr zu vereinsrechtlichen Themen erfahren möchtest:

Vereinsrecht für Vereine und MitgliederWas musst Du bei einer Vereinsgründung beachten? Welche Bedeutung hat die Mitgliederversammlung? Und wie löst Du die alltäglichen Herausforderungen des Vereinslebens? Mit zahlreichen Beispielen und konkreten Handlungsempfehlungen begleitet Dich „Vereinsrecht: Ein Leitfaden für Vereine und Mitglieder“ durch Dein Vereinsleben. Chronologisch aufgebaut vermittelt er Dir schnelle und zielgerichtete Informationen von der Gründungsphase bis hin zur erfolgreichen Führung des Vereins.

Vereine gründenIm „Vereine gründen und erfolgreich führen“ Ratgeber erfährt der Leser alles, was er wissen muss, wenn er einen Verein gründen oder leiten, einem Verein beitreten oder sich darin betätigen will, insbesondere welche unterschiedlichen Organisationsformen möglich sind, was zwingend in der Satzung stehen muss und was man zusätzlich regeln sollte. Dazu kommen Rechte und Pflichten der Mitglieder, Bestellung und Handlungsspielraum des Vorstands, Berufung und Leitung von Versammlungen, Anträge, Beschlüsse, Anmeldung zum Registergericht und Kosten. Zahlreiche Muster erleichtern die tägliche Vereinsarbeit.

Stolperfalle VereinDer Verein ist im Nonprofit-Sektor nach wie vor die beliebteste Rechtsform. Dies hat viele Gründe: Basisdemokratisch, einfach und bekannt dürften die am häufigsten genannten Gründe sein. Andererseits ist die Handhabung der Rechtsform Verein aber an verschiedenen Stellen für die Verantwortlichen fehleranfällig und schwierig. Dies umso mehr, wenn zu der Rechtsform Verein noch die Gemeinnützigkeit kommt. Guter Rat ist dann häufig teuer. Jörg Ammon zeigt in der 3. Auflage seines erfolgreichen Buches „Stolperfalle Vereinpraxisnah und verständlich, wie Du sicher mit der Rechtsform Verein, auch und gerade in Kombination mit der Gemeinnützigkeit umgehen und Stolperfallen vermeiden kannst. Erweitert hat er die aktuelle Auflage natürlich um das schwierige Thema Datenschutz.


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