Grundsätzliches: Die Mitgliederversammlung

MitgliederversammlungSobald Vereinsangelegenheiten nicht durch die Satzung geregelt und darüber dem Vorstand oder anderen Organisationselementen im Verein zugewiesen sind, entscheiden die Vereinsmitglieder auf der Mitgliederversammlung über wichtige Angelegenheiten ihres Vereines. Diese bietet den Mitglieder eine wichtige Möglichkeit über die Zukunft des Vereines mitzuentscheiden.

Die Mitgliederversammlung ist also eine sehr wichtige Veranstaltung in Eurem Vereinsjahr. Dabei gibt es einiges zu beachten. Dieser Artikel zeigt Dir einige wichtige Punkte dazu auf, die in Deinem Verein dazu berücksichtigt werden sollten. Und zum Thema „Versammlung verschieben“ in Zeiten des Corona Virus findest Du am Ende des Artikels auch noch ein paar Worte.

Wie erfahren die Mitglieder von der Versammlung?

Gleich bei der Einladung zur Mitgliederversammlung ist einiges zu berücksichtigen, denn wenn die Vereinsmitglieder nicht ordnungsgemäß geladen werden, können Wahlen oder auch die getroffenen Beschlüsse ungültig sein. Es ist sehr wichtig, dass alle Mitglieder dazu eingeladen werden. Die in der Satzung zur Einladung getroffenen Bestimmungen sind hier unbedingt einzuhalten.

Die Satzung regelt ebenfalls, wer dafür zuständig ist die Mitglieder zu dieser Versammlung einzuladen. Das sind die durch die Satzung bestimmten Vorstandsmitglieder, oder die zur Vertretung befugten. Wenn Personen laden, die dazu nicht befugt sind, führt dies ebenfalls zur Unwirksamkeit von Beschlüssen.

 

Mitgliederversammlung
Grundsätzliches: Die Mitgliederversammlung

Wie die Einladung durchzuführen ist und mit welcher Frist, beantwortet ebenfalls die Satzung und ihre Bestimmungen.  Mit der Einladung muss sichergestellt werden, dass allen Mitgliedern die Möglichkeit zur Teilnahme gewährt wird. Das heißt Sie muss mit angemessener Frist und Vorlauf erfolgen. Die Tagesordnung muss enthalten sein, damit jedes Mitglied um die Wichtigkeit der Mitgliederversammlung und der zu behandelnden oder abzustimmenden Themen weiß.

Was muss der Inhalt der Einladung sein?

Die Mitglieder müssen anhand der Tagesordnung in der Einladung ganz klar erkennen können, um was es bei der Mitgliederversammlung geht. Sie muss nicht nur enthalten, sondern auch entsprechend detailliert sein. Dazu muss man auch wissen, das über Punkte die in der Tagesordnung nicht enthalten sind und aber einer Einladung bedürfen, dann auf dieser Versammlung auch kein Beschluss gefasst werden kann. Grundlegende Fragestellungen für die Versammlung sind unbedingt anzukündigen. Dazu gehören unter anderem Satzungsänderungen und Wahlen.

Entgültig festgelegt wird die Tagesordnung dann aber auf der Mitgliederversammlung, in dem sie durch die Mitglieder beschlossen wird. Hier können Reihenfolgen geändert werden oder auch einzelne Punkte von der Tagesordnung abgesetzt werden.

Natürlich gehört in die Einladung auch die Uhrzeit und der Ort hinein. Ganz wichtig dabei, Uhrzeit und Ort darf einzelnen Mitgliedern die Teilnahme nicht erschweren. Eine Benachteiligung von Mitgliedern ist dabei zu vermeiden. Wenn ich da zum Beispiel an einen Fußball-Verein mit Freizeitkickern denke, darf so eine Veranstaltung auch nur in der Freizeit stattfinden und nicht wenn die Mitglieder arbeiten müssen. Ein solcher Verein ist ja üblicherweise auch regionsgebunden, was dazu führt dass der Ort der Versammlung eben auch nicht weit entfernt sein sollte.

Wer leitet eigentlich die Mitgliederversammlung im Verein?

In dieser Frage ist ebenfalls die Satzung und ggf. die Geschäftsordnung mit den darin enthaltenen Regelungen zu bemühen. Sollten diesen Personen die Teilnahme nicht möglich sein, kann die Mitgliederversammlung selbst über die Versammlungsleitung bestimmen.

Die Versammlungsleitung hat für die Abarbeitung der Tagesordnung zu sorgen. Ebenfalls hat sie dafür zu sorgen, dass Mitglieder ihren Beitrag in angemessener Art und Weise leisten können. Dies umfasst dann die Wortbeiträge zu den verschiedenen Themen der Tagesordnung. Stolperfallen entstehen dann, wenn hier einzelne Mitglieder in ihren Rechten eingeschränkt werden und Wortmeldungen beschränkt oder unbeachtet bleiben oder gar das Wort entzogen wird.

Machen lassen
Man muß die Leute nur erst zu Wort kommen lassen und dann auch machen lassen.

Die Beschränkung von Redezeiten sollte im Zweifelsfall geregelt sein oder von der Versammlung für alle geregelt werden. Ordnungsmaßnahmen müssen in Einzelfällen angekündigt werden und somit auch mehr als ein mal zur Ordnung aufgerufen werden. Nur bei gravierenden Störungen kann ein Ausschluss von Mitgliedern bei der Diskussion erfolgen.

Alle gestellten Anträge müssen zur Abstimmung kommen, auch dafür hat die Versammlungsleitung zu sorgen. Anträge außerhalb der Tagesordnung dürfen nur zur Abstimmung kommen, wenn die Satzung dies vorsieht und deren Vorgaben eingehalten werden.

Wie verhält sich das mit Abstimmungen und wer darf abstimmen?

Beim Stimmrecht entscheidet ebenfalls wieder die Satzung. Jedes Mitglied hat grundsätzlich eine Stimme, solange die Satzung nicht ein Mehrstimmrecht enthält. Die Satzung sollte ebenfalls das Stimmrecht für unterschiedliche Mitgliedsarten bestimmten, so hier beispielsweise in Mitglieder, Fördermitglieder, Ehrenmitglieder o.ä. unterschieden wird. Ansonsten kann davon ausgegangen werden, dass nur ordentliche Mitglieder abstimmen können.

Bei der Abstimmung selbst sind unterschiedliche Abstimmverfahren denkbar, die wiederum in der Satzung festgelegt sein sollten. Ist das nicht der Fall, bestimmt die Mitgliederversammlung darüber oder überlässt es der Versammlungsleitung.

Abstimmungsergebnisse sind durch den Versammlungsleiter festzustellen. Durch die Satzung oder das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) definierte notwendige Mehrheiten für bestimmte Abstimmungen müssen dabei natürlich eingehalten werden. Siehe dazu auch den Vereinsmeier-Artikel „BGB: Wichtige Paragraphen für Vereine„.

Vereinsmeier-PodcastVereinsmeier Podcast:

Hier geht es zum Vereinsmeier Podcast!

Du findest die Folgen auch bei Podigee. Bei iTunes gibt es den Vereinsmeier-Podcast über diesen Link. Aber auch auf YouTube und Spotify kannst Du den Podcast abonnieren. 

Also jetzt den passenden Link klicken und jede Folge frei Haus bekommen!

Wie verhält sich das mit den Beschlüssen der Mitgliederversammlung?

Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden gemäß Satzung und Geschäftsordnung, so vorhanden, protokolliert. Es kann gar eine Beurkundung durch den Notar notwendig werden, dies allerdings nur wenn es sich bei dem Beschluss um eine Umwandlung des Vereines oder ein Zusammenschluss von Vereinen dreht. Der Aufbau eines Protokolls für solche Anlässe wird sicher noch einmal Thema in einem gesonderten Vereinsmeier-Artikel.

Im Protokoll sind Ergebnisse, gerade im Fall von Wahlen, präzise zu benennen. Etwaige Verallgemeinerungen haben dabei nichts verloren. Bei Satzungsänderungen sollte diese unbedingt in Gänze aufgeführt oder auf einen Anhang verwiesen werden.

Wichtig ist zudem, dass das Protokoll auch unterschrieben wird, damit es verbindlich wird. Dies erfolgt durch die Person der Versammlungsleitung und dem Führer des Protokolls. Etwaige Regelungen der Satzung dazu sind natürlich zu berücksichtigen.

Sollten es beim Zustandekommen von Beschlüssen zu Verstößen gegen Satzung oder Gesetze gekommen sein, werden die Beschlüsse damit unwirksam und müssen neu beschlossen werden. Ausnahmen kann es ggf. geben, wenn der Beschluss selbst nicht auf dem Verstoß oder Mangel beruht oder die Satzung sich zu dem Umgang mit weniger erheblichen Mängeln äußert.

Sollte im Verein um die Wirksamkeit von getroffenen Beschlüssen gerungen werden, steht es Vereinsmitgliedern zu, eine Feststellungsklage zu erheben. Sollte die Satzung hierzu vorab ein Verfahren vorsehen (Schiedsverfahren/Schlichtungsverfahren), ist dieses vorab zu durchlaufen.

Das sind sehr wesentliche Punkte um die Du wissen solltest. Wie immer gibt es weitere Detailfragen für bestimmte Szenarien in unterschiedlichen Vereinen und auch viele denkbare Sonderfälle.

Sehr kompakt erhältst Du alle wichtigen Informationen rund um die Mitgliederversammlung, aber auch vielen anderen vereinsrechtlichen Themen, in der Broschüre „Vereinsrecht: Rund um den eingetragenen Verein (e.V.)“ vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz.

"Kapital läßt sich beschaffen, Fabriken kann man bauen, Menschen muß man gewinnen."
Hans Christoph von Rohr

Was ist wenn die Versammlung aus wichtigem Grund verschoben werden muss?

Wenn ihr in Zeiten von Corona die Versammlung zum Schutze der Mitglieder im Verein (Fürsorgepflicht) verschieben müsst, kann euch das eigentlich keiner negativ auslegen. Bei einem solch wichtigen Grund, wie auch bei Erkrankung der Vorstandsmitglieder, liegt dies dann in eurem Ermessen. Üblicherweise entsteht dem Verein daraus ja auch kein Schaden.

Die Verschiebung der Mitgliederversammlung hat dann auf dem selben Wege zu erfolgen wie die Einladung. Und diesen Weg schreibt euch ja die Satzung vor. Sollte die Einladung noch gar nicht erfolgt sein, kann sie einfach zu einem späteren Zeitpunkt rausgehen. Die neuerliche Einladung hat dann natürlich wieder satzungsgemäß zu erfolgen.

Weitere Details zur Mitgliederversammlung und dem Vereinsrecht kannst Du in den folgenden Büchern nachlesen.

Vereinsrecht und EhrenamtVon der freiwilligen Feuerwehr bis zur Flüchtlingshilfe: In Deutschland gibt es über 600.000 Vereine mit mehr als 23 Millionen Mitgliedern – und diese sollten ihre Rechte und Pflichten kennen. Immer mehr Menschen möchten sich für ein bestimmtes Thema engagieren, sind aber skeptisch gegenüber der »Vereinsmeierei «. Zu dieser Entwicklung tragen auch Unsicherheiten über die rechtlichen Regeln im Ehrenamt und im Vereinsrecht bei. Der Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt“ von der Verbraucherzentrale NRW leistet praxisorientierte Aufklärungsarbeit.

Stolperfalle VereinDer Verein ist im Nonprofit-Sektor nach wie vor die beliebteste Rechtsform. Dies hat viele Gründe: Basisdemokratisch, einfach und bekannt dürften die am häufigsten genannten Gründe sein. Andererseits ist die Handhabung der Rechtsform Verein aber an verschiedenen Stellen für die Verantwortlichen fehleranfällig und schwierig. Dies umso mehr, wenn zu der Rechtsform Verein noch die Gemeinnützigkeit kommt. Guter Rat ist dann häufig teuer. Jörg Ammon zeigt in der 3. Auflage seines erfolgreichen Buches „Stolperfalle Vereinpraxisnah und verständlich, wie Du sicher mit der Rechtsform Verein, auch und gerade in Kombination mit der Gemeinnützigkeit umgehen und Stolperfallen vermeiden kannst. Erweitert hat er die aktuelle Auflage natürlich um das schwierige Thema Datenschutz.

Vereinsrecht für Vereine und MitgliederWas musst Du bei einer Vereinsgründung beachten? Welche Bedeutung hat die Mitgliederversammlung? Und wie löst Du die alltäglichen Herausforderungen des Vereinslebens? Mit zahlreichen Beispielen und konkreten Handlungsempfehlungen begleitet Dich dieser Leitfaden durch „Dein“ Vereinsleben. Chronologisch aufgebaut vermittelt „Vereinsrecht: Ein Leitfaden für Vereine und Mitglieder“ schnelle und zielgerichtete Informationen von der Gründungsphase bis hin zur erfolgreichen Führung des Vereins.


Weitere interessante Artikel für Dich auf Vereinsmeier.online:

Vereinsregister: Was Du wissen musst

Bessere Verwaltung Deines Vereins

5 günstige Marketingideen für Vereine

Hinweis: Die Beiträge auf dieser Seite dienen lediglich der allgemeinen Bildung und Information – nicht der juristischen Beratung bei rechtlichen Anliegen. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder ähnlicher Beratungsstellen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert